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Kategorie:
Behinderte Menschen,
Rechte für Behinderte |
Thema:
Der Behindertengrad
und Ausweis |
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VdK
Deutschland |
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Ich bin beim VDK Kaiserslautern, auch in anderen
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und mir wurde schon viel geholfen. Denn keiner
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Menschen, die plötzlich durch Unfall oder schwere
Krankheit mit einer Behinderung konfrontiert sind, sowie
Menschen, die von Geburt an betroffen sind, können in
Deutschland auf die Unterstützung des sozialen
Netzwerkes zählen. Diese Leistungen reichen jedoch oft
nicht aus. |
Der Behindertengrad
und Ausweis |
Der
Behindertenausweis
Nur die zuständigen Ämter und Personen, aus
diesem Umfeld
zeigen nicht die Wege die man gehen kann.
Der Behindertenausweis führt bei Vorliegen entsprechender
Bedingungen zu Steuererleichterungen und berechtigt zu zahlreichen
Vergünstigungen z.B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Außerdem
kann für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld bzw. ein
Kinderfreibetrag gewährt werden, wenn das Kind außerstande ist, sich
selbst zu unterhalten (z.B. durch eigenes Einkommen, Rente oder
nicht nur geringfügiges Vermögen).
Den Ausweis beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen
Versorgungsamt. Vordrucke hierfür bekommen Sie beim örtlichen
Sozialamt. Es empfiehlt sich dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung
über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die
Beantragung des Ausweises zu besprechen. Das Versorgungsamt setzt
sich nach Eingang des Antrags mit den behandelnden Ärzten in
Verbindung und fordert ergänzende ärztliche Unterlagen und Gutachten
an. Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Versorgungsamt
einen Bescheid über die Einstufung Ihrer Behinderung. Liegt der
festgestellte Grad der Behinderung (GdB) unter 50, so bekommt man
nur einen Feststellungsbescheid, mit dem unter bestimmten
Voraussetzungen aber bereits einen Steuer-Pauschbetrag geltend
gemacht werden kann.
Die Merkzeichen:
Einige Vergünstigungen sind an so genannte Merkzeichen geknüpft, die
bei Vorliegen der Voraussetzungen im Ausweis eingetragen werden.
Dabei bedeuten: * G: Bewegungsfähigkeit
* G: Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt
Das Merkzeichen "G" bezieht sich nicht nur auf eine Gehbehinderung,
sondern steht auch für eine Einschränkung der
Orientierungsfähigkeit, wenn der Behinderte sich z.B. im
Straßenverkehr auf Strecken, die nicht täglich benutzt werden, nur
schwer zurechtfinden kann. Bei geistig Behinderten ist eine
erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit bei einem GdB um
100 immer und bei einem GdB um 80 oder 90 in den meisten Fällen
anzunehmen.
* aG: Außergewöhnlich gehbehindert
Personen, die sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer
Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen können (z.B.
Querschnittgelämte oder andere Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer
Erkrankung diesen gleichzustellen sind).
* H: Hilflos
Als hilflos gelten Personen, die infolge ihrer Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
des täglichen Lebens in erheblichem Maße dauernd fremder Hilfe
bedürfen. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Hilfe um Überwachung
oder Anleitung zu diesen Verrichtungen handelt und auch dann, wenn
die Hilfe nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige
Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist. Bei Kindern wird
allerdings nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit berücksichtigt, der
wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines
gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet.
* B: Ständige Begleitung ist notwendig
Eine ständige Begleitung wird als notwendig gesehen, wenn der
Behinderte zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere Personen
bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf
fremde Hilfe angewiesen ist (z.B. Blinde, Querschnittgelähmte,
geistig Behinderte mit zusätzlichem Merkzeichen "G").
* Bl: Blind
Dieses Merkzeichen erhalten erblindete Menschen und Menschen, deren
Sehschärfe so gering ist, dass sie sich in einer nicht vertrauten
Umgebung ohne fremde Hilfe nicht zurechtfinden.
* Gl: Gehörlos
Gehörlos sind Hörbehinderte mit beiderseits vorliegender Taubheit
oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn
daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache,
geringer Sprachschatz) vorliegen.
* RF: Rundfunkbefreiung
* RF: Rundfunkgebührenbefreiung und Ermäßigung beim Telefonanschluß
möglich
Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen z.B. für Blinde,
wesentlich Sehbehinderte oder Hörbehinderte, Behinderte mit einem
GdB ab 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen
ständig nicht teilnehmen können, Empfänger von Leistungen nach dem
BSHG (Sozialhilfe), Personen mit geringem Einkommen und
Heimbewohner. (Allerdings hat das Bundessozialgericht 1997 in einem
Urteil festgestellt, dass behinderte Kinder unter 2 Jahren keinen
Anspruch auf dieses Merkzeichen haben.)
Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von
längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet. Bei
schwerbehinderten Kindern unter 10 Jahren gelten die Ausweise bis
zur Vollendung des 10. Lebensjahres. Schwerbehinderte im Alter von
10 bis 15 Jahren erhalten ihren Ausweis längstens bis zur Vollendung
des 20. Lebensjahr. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens
zweimal verlängert werden.
Dann muss wieder ein neuer Ausweis
beantragt werden.
Leidet ihr Kind an einer angeborenen Erkrankung, die erst länger
nach der Geburt erkannt wird, kann der Behindertenausweis auch
rückwirkend ab Geburt beantragt werden. Je nach Grad der Behinderung
wird ein steuerlicher Freibetrag gewährt, der auf die Eltern
übertragbar ist. Wird die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt,
können Sie die Freibeträge beim Finanzamt auch rückwirkend geltend
machen.
Quelle:
http://www.porta-l.de
Antragsvordrucke sind in den Versorgungsämtern erhältlich.
Hier finden Sie alle Anschriften aller
Versorgungsämter in Ihrer Region. Diese
sind nach Bundesländern geordnet. Wenn
Sie Probleme haben sollten Ihr richtiges
Amt zu finden, dann kann ich Ihnen
helfen.
www.versorgungsaemter.de
Merkblätter
Hier:
Merkblätter: Als PDF-Datei.
Infoblatt für schwerbehinderte Menschen
Merkblatt zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung /
Schwerbehinderung
Behinderungsgrad mit Bezeichnung:
aG,
B,
G,
H,
RF,
Ausnahmegenemigung Parkerleichterung
Quelle:
http://www.lagus.mv-regierung.de
Vor- und Nachteile der Geltendmachung des
Schwerbehindertenstatus
http://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung
Noch mehr gibt es bei
Ratgeber & Hilfe - Portal |
Nachteilsausgleiche Vorteile -
Nachteilsausgleiche2
(alle von 30 -
100 % was sie bedeuten) |
Anerkennung eines höheren
Behinderungsgrades erschwert
Bei der Zuerkennung eines höheren
Behinderungsgrades dürfen nicht nur
gravierende Einschränkungen im Beruf in
den Blick genommen werden. Bei der
Überprüfung des Grades der Behinderung
(GdB) ist vielmehr das Gesamtbild der
Einschränkungen in allen Lebensbereichen
maßgeblich, urteilte am Dienstag, 16.
Dezember 2014, das Bundessozialgericht
(BSG) in Kassel
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/68708/anerkennung_eines_hoeheren_behinderungsgrades_erschwert |
Anerkennung
eines höheren Behinderungsgrades
erschwert
Bei der Zuerkennung eines höheren
Behinderungsgrades dürfen nicht nur
gravierende Einschränkungen im Beruf in
den Blick genommen werden. Bei der
Überprüfung des Grades der Behinderung
(GdB) ist vielmehr das Gesamtbild der
Einschränkungen in allen Lebensbereichen
maßgeblich, urteilte am Dienstag, 16.
Dezember 2014, das Bundessozialgericht
(BSG) in Kassel
http://www.vdk.de/ |
Versorgungsamt
-
Bundesarbeitsgemeinschaft der ...
Antragsformulare sind
beim Versorgungsamt, bei den
Sozialämtern, den Agenturen für Arbeit,
Schwerbehindertenverbänden oder auch bei
den Krankenkassen
www.bagbbw.de/service/lexikon/eintraege/versorgungsamt/
Versorgungsämter
- beim Sozialverband VdK
"Versorgungsämter" vor Ort in Städten
und Kommunen.
Versorgungsmedizin-Verordnung.
Versorgungsmedizin-Verordnung. Der
Sozialverband
www.VdK.de |
Das
Verfahren beim Versorgungsamt
Der Grad der Behinderung (GdB) und die
Merkzeichen werden vom Versorgungsamt
festgestellt. Die Versorgungsämter in
Bayern sind Dienststellen des ..
www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegversorgungsamt.html |
Adressenliste von allen
Versorgungsämtern
Adresssen u. Teklefonnummern
http://www.anwalt-im-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht/adressenliste.php |
Rechte nach
dem Schwerbehindertengesetz - ASD
... |
Rechte nach dem Schwerbehindertengesetz
- ASD ...
Jeder Schwerbehinderte kann bei dem
zuständigen Versorgungsamt einen Antrag
auf Feststellung ...
Weitere
Versorgungsämter finden Sie im Internet
unter ...
www.asd-ev.de/dia_info1.htm
|
Nachteilsausgleiche -
Nachteilsausgleiche (alle von 30 -
100 % was sie bedeuten) |
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz
abgestimmte Übersetzung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Als pdf lesen:
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