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Die bereitgestellten Information und
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Das
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist die
rechtliche Grundlage der
Sozialhilfe
Thematisch verwandte
Fachbegriffe
Arbeitsgemeinschaften,
Fremdunterbringung,
Gefährdung,
Pflegekinder;
Familie;
Bedarfsbemessung,
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Beratungsstelle,
häusliche Krankenpflege,
häusliche Pflege,
Straffälligenhilfe;
Einrichtung,
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Sozialadministration;
Garantiefonds,
Leistungsarten,
Qualität,
Rechtsanspruch,
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Sozialrecht,
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Pflegebedürftigkeit,
Sozialleistungen;
Reform,
Religionsgemeinschaften
Quelle:
http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/seitendvd/konzeptg/l50/l5077.htm |
Schwerbehindertenausweis -
Behindertengrad (%)
Nachteilsausgleiche
Schwerbehindert + arbeitslos -
Arbeit für schwerbehinderte Menschen
Teilhabe am Arbeitsleben
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Arbeitsassistenz – was ist das
Voraussetzungen
Aufgaben
Antrag
Verdienst
Träger
Für Blinde
Ausbildung |
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00:11 10.02.2018
Arbeitsassistenz – was ist das überhaupt? –
KomSem
https://www.komsem.de/a-z/arbeitsassistenz-was-ist-das-ueberhaupt
Arbeitsassistenz ein wichtiger Baustein zur
Teilhabe am Arbeitsleben
Das Integrationsamt wirkt in Abstimmung mit dem
Menschen mit Schwerbehinderung bei Arbeitgebern
und den vorrangigen Leistungsträgern darauf hin,
dass die
zuvor genannten Maßnahmen geprüft und soweit wie
möglich durchgeführt werden.
Im Übrigen erbringt es bei Bedarf Leistungen
insbesondere an den Arbeitgeber
nach §§ 26, 27 SchwbAV.
Bei der Festsetzung des Bedarfs können nur die
unterstützenden Tätigkeiten
zugrunde gelegt werden
https://www.lwl.org/@@afiles/37902494/bih_empfehlungen-_arbeitsassistenz-_stand04-2014.pdf
Eine Arbeitsassistenz soll schwerbehinderte
Menschen bei der Ausübung ihrer Arbeit
unterstützen. Beispiele sind die persönliche
Assistenz für schwer körperbehinderte Menschen,
die Vorlesekraft für blinde und stark
sehbehinderte Menschen oder Gebärdendolmetscher
für gehörlose Menschen.
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Berufstaetigkeit/Arbeitsassistenz/arbeitsassistenz_inhalt.html?nn=277432
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat
in den gültigen Empfehlungen die
Arbeitsassistenz definiert als „die über
gelegentliche Handreichungen hinausgehende,
zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig
wiederkehrende Unterstützung von
schwerbehinderten Menschen (Assistenznehmern)
...
Arbeitsassistenz – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsassistenz
Wie bekomme ich persönliche Assistenz und wer
bezahlt diese ...
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/.../faqbehinderung/61921
Arbeitsassistenz - Integrationsämter
https://www.integrationsaemter.de/Arbeitsassistenz/232c1584i1p62/index.html
Selbstständigkeit: 33 Prozent der Männer mit
Arbeitsassistenz sind selbstständig, aber nur 15
Prozent der Frauen.
[PDF]Handbuch Arbeitsassistenz - BAG UB eV
www.bag-ub.de/dl/publikationen/handbuch-arbeitsassistenz.pdf
Was gehört zur Arbeitsassistenz? - Vibelle
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/behinderungundpsychischeerkrankung/faqbehinderung/61921
Arbeitsassistenz - Soziales & Recht - betanet
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitsassistenz-21.html
Gehalt
Integrationsämter - Arbeitsassistenz
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Arbeitsassistenz/77c545i1p/index.html
RTF]Arbeitsassistenz und persönliche Assistenz -
BAG UB
www.bag-ub.de/dl/publikationen/handbuch-arbeitsassistenz.rtf
PDF]Arbeitsassistenz für schwerbehinderte
Arbeitnehmer - Integrationsamt ...
https://www.integrationsamt-hessen.de/.../Faltblatt_6_Arbeitsassistenz_fuer_schwerbehin
|
|
Arbeitsassistenz
.
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
für die Erbringung
finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz
schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4
SGB IX
.
Arbeitsassistenz – ein wichtiger Baustein
zur Teilhabe am Arbeitsleben
.
Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer
.
Zuschüsse, Darlehen oder Sachleistung? Ihr
Integrationsamt berät Sie gerne, welche
Förderung im individuellen Fall möglich ist.
.
Die wichtigsten Förderungen:
Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die
Bedürfnisse des schwerbehinderten Arbeitnehmers
zugeschnitten sind und die er benötigt, um seine
beruflichen Aufgaben erfüllen zu können.
.
Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale
Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte
mit besonderem Unterstützungsbedarf.
.
Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer
.
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter
und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die
Erbringung
finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz
schwerbehinderter
Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX
.
Zuschüsse, Darlehen oder Sachleistung? Ihr
Integrationsamt berät Sie gerne, welche
Förderung im individuellen Fall möglich ist.
Die wichtigsten Förderungen:
.
Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die
Bedürfnisse des schwerbehinderten Arbeitnehmers
zugeschnitten sind und die er benötigt, um seine
beruflichen Aufgaben erfüllen zu können.
.
Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale
Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte
mit besonderem Unterstützungsbedarf.
https://www.integrationsaemter.de/files/11/Arbeitsassistenz.pdf
.
Die umfassende berufliche Integration von
Menschen mit Schwerbehinderung in das
Arbeits-leben und die Bewältigung der
Arbeitsanforderungen in einer sich wandelnden
Arbeitswelt er-fordert im Einzelfall auch die
notwendige persönliche Unterstützung.
.
Rechtsgrundlagen und -charakter (Auszüge)
.
1.1 Menschen mit Schwerbehinderung haben einen
Anspruch auf Übernahme der Kos-ten einer
notwendigen Arbeitsassistenz (§ 102 Abs. 4 SGB
IX und § 17 Abs. 1a SchwbAV), soweit dem örtlich
zuständigen Integrationsamt (Ziff. 6.1) Mittel
der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen
.
1.2 Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ist
Bestandteil der begleitenden Hilfe im
Arbeits-leben nach § 102 SGB IX. Für ihn gelten
daher die leistungsrechtlichen Vorschriften nach
Maßgabe der §§ 14, 73 Abs. 1, 102 Abs. 2 Satz 3,
102 Absätze 5 bis 7 SGB IX sowie des § 18
SchwbAV. Bei Vorliegen der
Leistungsvoraussetzungen nach Art und zeitlichem
Umfang besteht ein Rechtsanspruch auf Erstattung
der Kosten für die notwendige Arbeitsassistenz
im Rahmen der dem Integrationsamt zur Verfü-gung
stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe.
1.3 Der Anspruch ist auf eine Geldleistung
gerichtet.
.
2. Begriffsbestimmungen und
Leistungsvoraussetzungen
2.1 Arbeitsassistenz i.S. der §§ 33 Abs. 8 Ziff.
3 und 102 Abs. 4 SGB IX ist die über
gelegentliche Handreichungen hinausgehende,
zeitlich wie tätigkeitsbezogen re-gelmäßig
wiederkehrende Unterstützung von Menschen mit
Schwerbehinderung
.
Zu den unterstützenden Tätigkeiten zählen auch
Vorlesekräfte für blinde und hoch-gradig
sehbehinderte Menschen sowie -bei
kontinuierlichem, umfangreicheren Be-darf-
Gebärden- bzw. Schriftsprachdolmetscher für
hörgeschädigte Menschen.
.
6.3. Die Geldleistungen werden frühestens vom
Monat der Antragstellung an erbracht.
6.4. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der
Regel zwei Jahre. Notwendige Leistungen zu den
Kosten einer Arbeitsassistenz werden auf Antrag
weiterbewilligt.
6.5. Die Auszahlung erfolgt in der Regel
monatlich im Voraus.
6.6. Die zweckentsprechende Verwendung der
Geldleistungen ist dem Integrationsamt
nachträglich durch Vorlage geeigneter Unterlagen
gemäß Anlage 2 nachzuweisen.
.
Inklusion und Werkstatt für Menschen mit
Behinderung?
www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/2/2
von A Langner - ?2013 - ?Zitiert von: 2 -
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Adressatenkreis auf jene Menschen ... Vor allem
Menschen mit geistiger Behinderung und
Mehrfachbehinderungen,
Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen |
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